Weihnachten als getrennte Eltern: Feiertage fair aufteilen
Wer verbringt den Heiligen Abend mit den Kindern? Für getrennte Eltern ist Weihnachten oft die schwierigste Zeit des Jahres. Hier lesen Sie, was das österreichische Recht dazu sagt, welche Aufteilungsmodelle sich bewährt haben, was Kinder in diesen Tagen brauchen und wie Sie die Feiertage 2026 rechtzeitig planen.
Viele Familien verbinden Weihnachten mit festen Ritualen: der Baum, das Essen, der Besuch bei den Großeltern. Nach einer Trennung lässt sich nicht alles davon retten. Mit etwas Vorlauf finden die meisten Eltern trotzdem eine Lösung, mit der alle leben können.
Was das Recht sagt
Eine gesetzliche Standardregelung für Feiertage gibt es in Österreich nicht. Das Kind und jeder Elternteil haben ein Recht auf regelmäßige persönliche Kontakte (§ 187 ABGB). Wie diese aussehen, sollen die Eltern zuerst selbst vereinbaren. Das gilt für einen gewöhnlichen Dienstag genauso wie für den Heiligen Abend.
Alles richtet sich nach dem Wohl des Kindes (§ 138 ABGB). Dazu gehören unter anderem verlässliche Kontakte zu beiden Eltern, die Berücksichtigung der Meinung des Kindes und die Vermeidung von Loyalitätskonflikten.
Wenn sich die Eltern nicht einigen
Können sich die Eltern nicht einigen, regelt das Bezirksgericht als Pflegschaftsgericht auf Antrag die Kontakte. Das kann auch die Feiertage betreffen. Ein solches Verfahren dauert aber oft Wochen bis Monate. Wer erst im Dezember einen Antrag stellt, bekommt für dieses Weihnachten meist keine Entscheidung mehr.
Viele bestehende Kontaktregelungen sagen zu Feiertagen nichts. Dann gelten die üblichen Kontaktzeiten, und die Feiertage müssen extra vereinbart werden.
Hinweis: Dieser Abschnitt ist ein allgemeiner Überblick und keine Rechtsberatung. Mit konkreten Fragen wenden Sie sich an eine Anwältin oder einen Anwalt für Familienrecht oder an eine Familienberatungsstelle.
Der Kalender 2026
2026 fällt der Heilige Abend auf einen Donnerstag, der Christtag auf einen Freitag und der Stefanitag auf einen Samstag. Silvester ist wieder ein Donnerstag, Neujahr ein Freitag. Die Weihnachtsferien dauern in ganz Österreich vom 24. Dezember bis 6. Jänner.
Weil die Feiertage in ein langes Wochenende übergehen, lassen sich Weihnachten und Silvester gut in zwei Blöcke teilen. Prüfen Sie, wann Sie und der andere Elternteil frei haben. Der 24. und der 31. Dezember sind keine gesetzlichen Feiertage, und nicht jeder Arbeitgeber gibt frei.
Vier Modelle, die sich bewährt haben
Ein richtiges Modell für alle gibt es nicht. Diese Varianten funktionieren in der Praxis am häufigsten.
Jährlicher Wechsel
Ein Jahr feiert das Kind den Heiligen Abend bei einem Elternteil, im nächsten Jahr beim anderen. Das ist einfach und vorhersehbar, und an den Feiertagen gibt es keine Übergabe. Dafür ist jedes zweite Jahr ein Elternteil am 24. Dezember allein. Für kleine Kinder ist ein Jahr Warten außerdem sehr lang.
Aufteilung innerhalb der Feiertage
Der Heilige Abend wird bei einem Elternteil gefeiert, der Christtag oder der Stefanitag beim anderen. So muss niemand ganz auf Weihnachten verzichten. Die Übergabe mitten in den Feiertagen kann aber anstrengend sein, vor allem wenn die Wohnungen weit auseinanderliegen.
Weihnachten und Silvester getrennt
Ein Elternteil hat die Weihnachtstage, der andere Silvester und Neujahr. Im nächsten Jahr wird getauscht. Die Ferien werden so ungefähr halbiert, und beide haben einen Block am Stück.
Gemeinsam feiern
Verstehen sich die Eltern gut, können sie zumindest einen Teil des Abends gemeinsam mit dem Kind verbringen. Kinder erleben das oft als Erleichterung. Es funktioniert aber nur, wenn beide entspannt miteinander umgehen können. Ein gemeinsamer Abend mit unterdrückten Spannungen belastet das Kind mehr als zwei getrennte Feiern.
| Modell | Passt eher, wenn | Übergaben an Feiertagen |
|---|---|---|
| Jährlicher Wechsel | es viel Streit gibt oder die Wohnungen weit auseinanderliegen | keine |
| Aufteilung innerhalb der Feiertage | die Eltern nah beieinander wohnen und gut kommunizieren | eine bis zwei |
| Weihnachten und Silvester getrennt | beide längere Zeit am Stück wollen | eine |
| Gemeinsam feiern | das Verhältnis entspannt ist | keine |
Was Kinder in diesen Tagen brauchen
Für Kinder ist meist weniger entscheidend, bei wem sie feiern, als die Stimmung zwischen den Eltern. Wer spürt, dass Mama und Papa wegen ihm streiten, kann den Abend kaum genießen.
Kleine Kinder brauchen vor allem vertraute Abläufe. Ob das Christkind kommt, wie der Baum geschmückt wird und wann es Geschenke gibt, gibt ihnen Halt. Wer diese Rituale begleitet, ist für sie zweitrangig, solange der Ablauf verlässlich ist.
Ältere Kinder und Jugendliche haben eigene Wünsche, etwa Freunde treffen oder eine bestimmte Feier besuchen. Fragen Sie sie, was ihnen wichtig ist. Die Entscheidung bleibt aber bei den Eltern. Ein Kind soll nicht wählen müssen, bei wem es feiert.
Vermeiden Sie, sich mit Geschenken oder Erlebnissen zu überbieten. Kinder merken, wenn zwei Weihnachten zum Wettbewerb werden, und fühlen sich dann schuldig, wenn es ihnen beim anderen Elternteil gefallen hat. Sprechen Sie größere Geschenke ab.
So planen Sie Schritt für Schritt
- Sprechen Sie das Thema früh an, am besten im Herbst. Im Dezember sind die Nerven bei vielen schon angespannt.
- Fragen Sie das Kind je nach Alter, was ihm an Weihnachten wichtig ist.
- Sagen Sie, was Ihnen wichtig ist, und begründen Sie es. „Mir ist der Heilige Abend wichtig, weil wir da immer bei meiner Mutter sind“ kommt besser an als eine Forderung.
- Wählen Sie ein Modell und denken Sie es für die nächsten Jahre mit, etwa als jährlichen Wechsel.
- Halten Sie Datum, Uhrzeit und Ort jeder Übergabe schriftlich fest.
- Vereinbaren Sie, was passiert, wenn das Kind krank wird oder sich etwas verschiebt.
Tipp: Tragen Sie die vereinbarten Feiertage in einen gemeinsamen Kalender ein, etwa in Zweiheim.at. Dann muss im Dezember niemand mehr nachfragen, wer wann dran ist.
Wenn Sie den Abend allein verbringen
Ein Heiliger Abend ohne die Kinder tut vielen weh, besonders im ersten Jahr nach der Trennung. Planen Sie den Abend bewusst, statt ihn auf sich zukommen zu lassen. Treffen Sie Freunde oder Familie, oder machen Sie etwas, wofür sonst keine Zeit bleibt. Manche Eltern feiern mit den Kindern einfach an einem anderen Tag Weihnachten. Für Kinder zählt das Fest, nicht das Datum.
Wenn Sie merken, dass Trauer oder Wut Sie über die Feiertage stark belasten, holen Sie sich Unterstützung. Familienberatungsstellen beraten kostenlos, die Telefonseelsorge ist unter 142 rund um die Uhr erreichbar.
Häufig gestellte Fragen
Hat der andere Elternteil ein Recht auf Weihnachten mit dem Kind?
Es gibt ein Recht auf regelmäßige persönliche Kontakte, aber keine gesetzliche Regel, wer welchen Feiertag bekommt. Die Eltern sollen das selbst vereinbaren. Gelingt das nicht, kann das Gericht auf Antrag eine Regelung treffen, die auch Feiertage umfasst.
Was kann ich tun, wenn der andere Elternteil die Vereinbarung nicht einhält?
Halten Sie fest, was passiert ist. Gibt es eine Gerichtsentscheidung oder eine vor Gericht geschlossene Vereinbarung, können Sie beim Bezirksgericht die Durchsetzung beantragen. Das Gericht kann dann Zwangsmittel wie Geldstrafen anordnen (§ 110 AußStrG). Eine rein private Absprache lässt sich so nicht durchsetzen.
Muss ich den Wunsch meines Kindes berücksichtigen?
Die Meinung des Kindes gehört zu den Kriterien des Kindeswohls und zählt umso mehr, je älter und reifer das Kind ist. Ab zehn Jahren hört das Gericht Kinder in der Regel persönlich an. Gegen den ausdrücklichen Willen eines Jugendlichen ab 14 Jahren legt es keine Kontakte fest.
Brauche ich für eine Feiertagsregelung ein Gericht?
Nein. Eine schriftliche Vereinbarung zwischen den Eltern reicht. Soll sie durchsetzbar sein, können Sie sie vor Gericht festhalten lassen. Bei Streit ist eine Mediation oft ein guter erster Schritt.
Gilt unsere Kontaktregelung auch zu Weihnachten?
Das hängt vom Inhalt ab. Steht zu Feiertagen nichts darin, gelten die üblichen Kontaktzeiten. Fällt der Heilige Abend dann zufällig auf ein Besuchswochenende, ist das Kind beim anderen Elternteil. Wenn Sie das anders wollen, vereinbaren Sie es rechtzeitig.
Dieser Artikel bietet allgemeine Informationen zur Rechtslage in Österreich und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Kostenlose Erstauskunft gibt es zum Beispiel beim Amtstag Ihres Bezirksgerichts oder bei einer Familienberatungsstelle.
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