Kind packt mit Hilfe der Mutter den Koffer für den Urlaub
Foto: Ivan S
Organisation & Alltag28. Juli 20267 Min. Lesezeit

Urlaub mit dem Kind nach der Trennung: wer darf verreisen?

Nach einer Trennung wird der Urlaub mit dem Kind schnell zur Streitfrage. Wer darf wohin, wie lange und ohne wen zu fragen? Hier lesen Sie, was in Österreich bei gemeinsamer und alleiniger Obsorge gilt, was Sie für Reisen ins Ausland brauchen, wie Sie Ferien aufteilen und was Sie tun können, wenn der andere Elternteil nicht einverstanden ist.

Hinweis: Dieser Artikel ist ein allgemeiner Überblick und keine Rechtsberatung. Mit konkreten Fragen wenden Sie sich an eine Anwältin oder einen Anwalt für Familienrecht, an eine Familienberatungsstelle oder an den Amtstag des Bezirksgerichts.

Die Grundregeln

Ein Urlaub ist keine Verlegung des Wohnorts. Wer mit dem Kind für ein, zwei Wochen verreist, ändert nichts daran, wo es lebt. Trotzdem gibt es einiges zu beachten.

Zwei Dinge spielen zusammen: die Obsorge, also wer für das Kind entscheidet und es vertritt, und die Betreuungs- oder Kontaktregelung, also wann das Kind bei wem ist. Einen Urlaub machen Sie grundsätzlich in Ihrer eigenen Betreuungszeit. Das Kind während der Zeit des anderen Elternteils mitzunehmen, geht nur mit dessen Einverständnis.

Gemeinsame Obsorge

Haben beide Eltern die Obsorge, kann grundsätzlich jeder allein für das Kind handeln (§ 167 Abs. 1 ABGB). Die Eltern sollen sich aber über wichtige Fragen einigen und einander informieren.

Für den Urlaub heißt das:

  • Eine Reise im Inland oder in ein nahes, sicheres Land während Ihrer Betreuungszeit brauchen Sie sich nicht genehmigen zu lassen.
  • Informieren Sie den anderen Elternteil trotzdem über Ziel, Zeitraum, Unterkunft und wie Sie erreichbar sind.
  • Je länger, weiter und unsicherer die Reise ist, desto wichtiger ist eine Absprache. Bei einer Fernreise oder einem Ziel mit Reisewarnung sollten Sie sich vorher einigen.

Den Reisepass für ein Kind beantragt ein Elternteil mit Obsorge. Klären Sie bei der Passbehörde, welche Nachweise sie verlangt, etwa die Heiratsurkunde oder den Nachweis über die gemeinsame Obsorge.

Alleinige Obsorge

Hat ein Elternteil die Obsorge allein, entscheidet er über Urlaubsreisen. Das Kontaktrecht des anderen Elternteils bleibt aber bestehen. Ein Urlaub darf nicht dazu führen, dass vereinbarte Kontakte immer wieder ausfallen. Auch ein Elternteil ohne Obsorge hat ein Recht darauf, über wichtige Angelegenheiten informiert zu werden (§ 189 ABGB).

Der Elternteil ohne Obsorge darf in seiner Kontaktzeit grundsätzlich selbst entscheiden, was er mit dem Kind unternimmt. Für eine Auslandsreise braucht er aber meist die Reisedokumente des Kindes, und die liegen oft beim anderen Elternteil. Regeln Sie Auslandsurlaube deshalb ausdrücklich, am besten in Ihrer Kontaktvereinbarung.

Tipp: Informieren Sie den anderen Elternteil auch dann über den Urlaub, wenn Sie es rechtlich nicht müssten. Das schafft Vertrauen und erspart Ihrem Kind Spannungen vor der Abreise.

Reisen ins Ausland

Für Reisen ins Ausland kommen einige praktische Fragen dazu.

Dokumente

Das Kind braucht einen eigenen Reisepass oder, je nach Ziel, einen Personalausweis. Prüfen Sie rechtzeitig, ob die Dokumente noch gültig sind.

Reist das Kind nur mit einem Elternteil, verlangen manche Länder oder Fluglinien eine schriftliche Zustimmung des anderen Elternteils. Auch wenn sie nicht vorgeschrieben ist, erspart sie oft Fragen an der Grenze. Darin sollten stehen

  1. Name und Geburtsdatum des Kindes,
  2. Name des mitreisenden Elternteils,
  3. Reiseziel und Reisezeitraum,
  4. Name, Kontaktdaten und Unterschrift des anderen Elternteils und
  5. am besten eine Kopie seines Ausweises.

Am sichersten ist eine Fassung auf Deutsch und Englisch. Erkundigen Sie sich vor der Reise bei der Vertretung des Ziellandes, ob es besondere Vorgaben gibt.

Reisewarnungen

Für ein Land mit Reisewarnung oder hohem Sicherheitsrisiko sollten Sie nicht ohne Zustimmung des anderen Elternteils mit dem Kind verreisen. Das Außenministerium veröffentlicht die aktuellen Reisehinweise auf bmeia.gv.at.

Sorge, dass das Kind nicht zurückkommt

Befürchtet ein Elternteil, dass der andere mit dem Kind ins Ausland geht und nicht zurückkehrt, kann das Gericht die Ausreise mit dem Kind verbieten und die Reisedokumente abnehmen lassen (§ 107 Abs. 3 AußStrG). Wenden Sie sich in so einem Fall rasch an das Bezirksgericht und lassen Sie sich beraten.

Überblick

Situation Reise in der eigenen Betreuungszeit
gemeinsame Obsorge, Inland oder nahes Ausland möglich, den anderen Elternteil informieren
gemeinsame Obsorge, Fernreise vorher absprechen, Zustimmung schriftlich mitnehmen
alleinige Obsorge entscheidet der Elternteil mit Obsorge, Kontakte des anderen bleiben
Elternteil ohne Obsorge, Auslandsreise in der Kontaktvereinbarung regeln, Dokumente klären
Land mit Reisewarnung nur mit Zustimmung des anderen Elternteils
Reise in der Zeit des anderen Elternteils nur mit dessen Einverständnis

Die Tabelle ist eine vereinfachte Orientierung. Gibt es eine gerichtliche Regelung oder eine Vereinbarung, gilt diese.

Ferien aufteilen

Am häufigsten wird darüber gestritten, wer wann verreist. Beide wollen im Sommer weg, aber das Kind kann nicht an zwei Orten zugleich sein.

Halten Sie deshalb in Ihrer Betreuungsvereinbarung fest,

  • wie Sommer-, Semester-, Oster- und Weihnachtsferien aufgeteilt werden,
  • wie lange jeder am Stück mit dem Kind verreisen darf,
  • bis wann Urlaubspläne dem anderen mitgeteilt werden und
  • was bei Überschneidungen gilt, etwa abwechselnd nach geraden und ungeraden Jahren.

Vereinbarte Ferienzeiten ersetzen für diese Zeit den normalen Betreuungsrhythmus. Ist das Kind drei Wochen mit der Mutter am Meer, entfallen in dieser Zeit die üblichen Wochenenden beim Vater. Das sollte aber klar vereinbart sein.

Ein gemeinsamer Kalender hilft, Ferien und Urlaube früh abzustimmen. Eine App wie Zweiheim.at zeigt beiden Eltern dieselben Termine.

Wenn der andere Elternteil nicht zustimmt

Manchmal hat der andere Elternteil berechtigte Sorgen, manchmal geht es eher um Machtfragen. So gehen Sie vor:

  1. Fragen Sie nach, was ihn stört. Oft helfen mehr Informationen, etwa zur Unterkunft oder zur Erreichbarkeit.
  2. Halten Sie Ihre Pläne und die Antwort schriftlich fest.
  3. Schlagen Sie eine Beratung oder Mediation vor. Die vom Bund geförderten Familienberatungsstellen beraten kostenlos.
  4. Kommt keine Einigung zustande, kann das Bezirksgericht entscheiden. Planen Sie dafür genug Zeit ein und buchen Sie nicht vorher.
  5. Fahren Sie nicht einfach los, wenn die Zustimmung klar verweigert wurde und die Reise sie braucht. Das kann im weiteren Verfahren gegen Sie sprechen.

Was die Planung leichter macht

  1. Besprechen Sie die Ferien früh im Jahr, bevor jemand bucht.
  2. Halten Sie die Ferienregelung schriftlich fest.
  3. Teilen Sie Reiseziel, Unterkunft und eine Telefonnummer mit.
  4. Kümmern Sie sich rechtzeitig um Reisepass und schriftliche Zustimmung.
  5. Lassen Sie das Kind aus dem Streit heraus. Es soll sich auf den Urlaub freuen dürfen, mit beiden Eltern.

Häufig gestellte Fragen

Darf ich ohne Zustimmung des anderen Elternteils mit meinem Kind verreisen?

In Ihrer eigenen Betreuungszeit und bei gemeinsamer Obsorge in der Regel ja, zumindest im Inland und in nahe, sichere Länder. Informieren Sie den anderen Elternteil trotzdem. Bei Fernreisen, Zielen mit Reisewarnung oder Reisen in der Zeit des anderen sollten Sie sich vorher einigen.

Brauche ich eine Zustimmungserklärung für eine Auslandsreise?

Österreich schreibt sie nicht vor. Manche Länder und Fluglinien verlangen sie aber, wenn ein Kind nur mit einem Elternteil reist. Nehmen Sie sie im Zweifel mit, am besten auf Deutsch und Englisch.

Was passiert, wenn der andere Elternteil nicht zustimmt?

Suchen Sie das Gespräch und klären Sie die Bedenken. Hilft das nicht, kommen Beratung oder Mediation infrage, als letzter Schritt eine Entscheidung des Bezirksgerichts. Reisen Sie nicht ohne Einigung ab, wenn die Reise eine Zustimmung braucht.

Wie werden Ferien zwischen getrennten Eltern aufgeteilt?

Das Gesetz schreibt keine bestimmte Aufteilung vor. Üblich ist, die Ferien ungefähr zu halbieren und Feiertage wie Weihnachten jährlich zu wechseln. Halten Sie die Regelung schriftlich fest.

Darf ein Elternteil ohne Obsorge mit dem Kind verreisen?

In seiner Kontaktzeit kann er grundsätzlich selbst entscheiden, was er mit dem Kind unternimmt. Für Auslandsreisen braucht er meist die Reisedokumente, die oft beim anderen Elternteil liegen. Regeln Sie Auslandsurlaube deshalb ausdrücklich.

Was kann ich tun, wenn ich fürchte, dass das Kind nicht zurückkommt?

Wenden Sie sich rasch an das Bezirksgericht. Es kann die Ausreise mit dem Kind verbieten und die Reisedokumente abnehmen lassen. Lassen Sie sich dabei rechtlich beraten.

Dieser Artikel bietet allgemeine Informationen zur Rechtslage in Österreich und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Kostenlose Erstauskunft gibt es zum Beispiel beim Amtstag Ihres Bezirksgerichts oder bei einer Familienberatungsstelle.

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