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Recht & Finanzen16. März 20269 Min. Lesezeit

Regelbedarfssätze 2026 — Kindesunterhalt Österreich | Zweiheim.at

Die Regelbedarfssätze 2026 wurden erneut angehoben — und das spürbar. Dieser Artikel erklärt, welche Beträge ab 1. Jänner 2026 gelten, wie sie berechnet werden und was das konkret für Ihren Unterhaltsbeschluss bedeutet.


Eine Trennung bringt viele Fragen mit sich. Eine davon stellt sich fast immer: Wie viel Unterhalt steht meinem Kind zu?

Die Antwort hängt von mehreren Faktoren ab — und einer davon sind die Regelbedarfssätze. Sie sind zwar kein starres Gesetz, aber in der Praxis das wichtigste Orientierungswerkzeug, das Gerichte, Anwältinnen und Anwälte sowie Eltern bei der Unterhaltsbemessung heranziehen.

Für 2026 wurden die Sätze wieder angepasst — teilweise deutlicher als in den Vorjahren. Was das für Ihr Kind bedeutet, lesen Sie hier.


Was sind Regelbedarfssätze überhaupt?

Viele Eltern verwechseln Regelbedarfssätze mit einem gesetzlich festgelegten Mindestunterhalt. Das sind sie nicht.

Der Regelbedarfssatz ist ein statistisch ermittelter Durchschnittswert, der den monatlichen Geldbedarf eines Kindes in Österreich abbildet — abhängig vom Alter. Er wird jährlich vom Senat 43 des Landesgerichts für Zivilrechtssachen (LGZ) Wien auf Basis des Verbraucherpreisindex (VPI) und aktueller Bedarfsstudien festgelegt.

Kein Mindest- und kein Höchstbetrag

Das ist ein wichtiger Punkt: Der Regelbedarfssatz ist weder eine Untergrenze noch eine Obergrenze.

  • Bei niedrigem Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils kann der tatsächliche Unterhalt unter dem Regelbedarfssatz liegen.
  • Bei hohem Einkommen kann — und soll — der Unterhalt deutlich darüber liegen.
  • Die Sätze dienen primär als Orientierung, wenn keine individuelle Vereinbarung getroffen wurde.

Hinweis: Dies ist keine Rechtsberatung. Für Ihre konkrete Situation empfehlen wir die Beratung durch eine Familienrechtsanwältin, einen Familienrechtsanwalt oder eine kostenlose Beratungsstelle wie die Arbeiterkammer oder eine Familienberatungsstelle.


Regelbedarfssätze 2026 im Überblick

Der Senat 43 des LGZ Wien hat die Werte für 2026 im Dezember 2025 bekanntgegeben (iFamZ 2026, 6). Sie gelten ab 1. Jänner 2026 bis 31. Dezember 2026.

Altersgruppe Regelbedarfssatz 2025 Regelbedarfssatz 2026 Erhöhung
0–5 Jahre € 350,- € 360,- + € 10,-
6–9 Jahre € 440,- € 460,- + € 20,-
10–14 Jahre € 540,- € 560,- + € 20,-
15–19 Jahre € 670,- € 700,- + € 30,-
Ab 20 Jahre (in Ausbildung) € 770,- € 800,- + € 30,-

Die Erhöhungen fallen je nach Altersgruppe unterschiedlich stark aus. Besonders die Gruppe der 15- bis 19-Jährigen sowie Kinder in Ausbildung ab 20 Jahren profitieren von einer deutlicheren Anhebung — laut Zak 2026/7 (LexisNexis) aufgrund einer neuen Bedarfsstudie, die den tatsächlichen Bedarf in diesen Gruppen bisher als unterschätzt eingestuft hat.

Entwicklung seit 2022

Zum Vergleich: Der Regelbedarfssatz für Kinder von 0–5 Jahren lag 2022 noch bei € 290,-. Bis 2026 ist er auf € 360,- gestiegen — ein Plus von rund 24 % in vier Jahren. Bei den 15- bis 19-Jährigen ist die Steigerung noch markanter, von früheren € 570,- auf nun € 700,-.

Das spiegelt die allgemeine Teuerung der letzten Jahre wider und zeigt, warum jährliche Anpassungen wichtig sind.


So wird der Unterhalt tatsächlich berechnet

Der Regelbedarfssatz allein reicht nicht aus, um den konkreten Unterhaltsanspruch Ihres Kindes zu ermitteln. In der Praxis folgt die Berechnung einem mehrstufigen Verfahren.

Schritt-für-Schritt: Von der Theorie zur Praxis

  1. Altersgruppe bestimmen: Schauen Sie, in welche Altersklasse Ihr Kind fällt. Der Regelbedarfssatz ändert sich automatisch zum 6., 10., 15. und 20. Geburtstag.

  2. Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils ermitteln: Maßgeblich ist das durchschnittliche monatliche Nettoeinkommen, inklusive Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld), umgelegt auf 14 Monate.

  3. Prozentsatz anwenden: In der österreichischen Praxis werden folgende Prozentsätze des Nettoeinkommens als Richtwert herangezogen:

  • 0–5 Jahre: ca. 16 %
  • 6–9 Jahre: ca. 18 %
  • 10–14 Jahre: ca. 20 %
  • Ab 15 Jahren: ca. 22 %
  1. Ergebnis mit Regelbedarfssatz vergleichen: Das Ergebnis aus der Prozentrechnung wird mit dem Regelbedarfssatz abgeglichen. In vielen Fällen orientieren sich Gerichte am höheren der beiden Werte.

  2. Luxusgrenze prüfen: Bei sehr hohem Einkommen gilt eine sogenannte Luxusgrenze — der Unterhalt wird gedeckelt, wenn er das Zweifache bis Zweieinhalbfache des Regelbedarfssatzes übersteigen würde.

  3. Unterhaltsabsetzbetrag berücksichtigen: Der unterhaltspflichtige Elternteil kann den Unterhaltsabsetzbetrag steuerlich geltend machen (dazu mehr im nächsten Abschnitt).

Tipp: Bestehende Unterhaltsvereinbarungen oder Gerichtsbeschlüsse werden nicht automatisch angepasst. Wenn sich die Regelbedarfssätze erhöhen, müssen Sie aktiv eine Anpassung beantragen oder vereinbaren.


Unterhaltsabsetzbetrag 2026: Steuerliche Entlastung für Unterhaltszahler

Wer Unterhalt zahlt, kann diesen nicht direkt von der Steuer absetzen — aber es gibt den Unterhaltsabsetzbetrag, der die Steuerlast etwas reduziert.

Die Beträge für 2026:

  • € 38,- pro Monat für das erste Kind
  • € 56,- pro Monat für das zweite Kind
  • € 75,- pro Monat für das dritte und jedes weitere Kind

Voraussetzung ist, dass der gesetzliche Unterhalt tatsächlich geleistet wird und das Kind nicht im gemeinsamen Haushalt lebt. Der Unterhaltsabsetzbetrag wird automatisch bei der Arbeitnehmerveranlagung (früher: Jahresausgleich) berücksichtigt.


Wann gilt ein anderer Betrag als der Regelbedarfssatz?

Es gibt mehrere Situationen, in denen der tatsächliche Unterhalt vom Regelbedarfssatz abweicht — nach oben oder nach unten.

Höheres Einkommen

Bei einem überdurchschnittlichen Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils ergibt die Prozentrechnung einen höheren Betrag als der Regelbedarfssatz. In diesem Fall ist der höhere Betrag maßgeblich — bis zur Luxusgrenze.

Niedrigeres Einkommen

Verdient der unterhaltspflichtige Elternteil wenig, kann der Unterhalt unter dem Regelbedarfssatz liegen. Es gilt jedoch der sogenannte Anspannungsgrundsatz: Das Gericht kann prüfen, ob das Einkommen mutwillig niedrig gehalten wird, und einen fiktiven höheren Betrag ansetzen.

Sonderbedarf

Neben dem laufenden Unterhalt kann Sonderbedarf zusätzlich geltend gemacht werden. Dazu zählen unter anderem:

  • Kieferorthopädische Behandlungen
  • Außergewöhnliche Krankheitskosten
  • Schulkosten (z. B. teure Schulmaterialien, Schulreisen)
  • Nachhilfestunden bei nachgewiesenem Bedarf

Sonderbedarf wird in der Regel zwischen beiden Elternteilen aufgeteilt — entsprechend ihrer jeweiligen Leistungsfähigkeit.

Kostenfreies Wohnen beim unterhaltspflichtigen Elternteil

Wenn das Kind beim unterhaltspflichtigen Elternteil kostenlos wohnen kann, reduziert sich der Unterhaltsbedarf entsprechend — weil ein Teil des Bedarfs bereits durch die Unterkunft gedeckt ist.


Regelbedarfssätze 2026 und die Alterssprünge: Was Sie beachten müssen

Ein häufig übersehener Punkt: Der Regelbedarfssatz erhöht sich automatisch, sobald Ihr Kind in die nächste Altersgruppe wechselt.

Konkret bedeutet das: Wird Ihr Kind im Laufe des Jahres 2026 sechs, zehn, fünfzehn oder zwanzig Jahre alt, steigt der Regelbedarfssatz — und damit potenziell auch der Unterhaltsanspruch — automatisch an.

Tipp: Prüfen Sie Ihre bestehende Unterhaltsvereinbarung oder Ihren Gerichtsbeschluss. Enthält er eine Anpassungsklausel für Alterssprünge? Wenn nicht, sollten Sie das nachholen — sonst müssen Sie bei jedem Sprung erneut zum Gericht.

Ein Beispiel: Ihr Kind wird im März 2026 zehn Jahre alt. Ab diesem Zeitpunkt gilt nicht mehr der Satz für 6–9-Jährige (€ 460,-), sondern jener für 10–14-Jährige (€ 560,-). Das sind € 100,- mehr pro Monat — ein Unterschied, der nicht automatisch in Ihrem Beschluss steht, wenn er keine entsprechende Klausel enthält.


Praktische Tipps für getrennte Eltern

  1. Unterhaltsvereinbarung auf Aktualität prüfen: Vergleichen Sie Ihren bestehenden Beschluss oder Ihre Vereinbarung mit den Regelbedarfssätzen 2026. Liegt der vereinbarte Betrag deutlich darunter, lohnt sich eine Anpassung.

  2. Anpassungsklauseln vereinbaren: Bitten Sie Ihre Rechtsvertretung, sowohl für Alterssprünge als auch für jährliche Valorisierungen entsprechende Klauseln in die Vereinbarung aufzunehmen. Das erspart spätere Auseinandersetzungen.

  3. Sonderbedarf dokumentieren: Heben Sie Rechnungen für außergewöhnliche Ausgaben (Arzt, Zahnarzt, Schule) auf. Sonderbedarf kann nachträglich geltend gemacht werden — aber nur mit Belegen.

  4. Kommunikation sachlich halten: Unterhaltsfragen sind emotional aufgeladen. Schriftliche, sachliche Kommunikation schützt beide Seiten. Tools wie Zweiheim.at helfen dabei, Ausgaben transparent zu dokumentieren und Missverständnisse zu vermeiden.

  5. Kostenlose Beratung nutzen: Die Arbeiterkammer, Familienberatungsstellen und viele Gemeinden bieten kostenlose oder günstige Rechtsberatung an. Nutzen Sie diese Angebote, bevor Sie voreilige Vereinbarungen treffen.


Fazit

Die Regelbedarfssätze 2026 wurden erneut angehoben — ein Zeichen dafür, dass der tatsächliche Bedarf von Kindern in Österreich kontinuierlich steigt. Für betreuende Elternteile bedeutet das potenziell höhere Unterhaltsansprüche, für unterhaltspflichtige Elternteile eine entsprechende Anpassung der monatlichen Zahlungen.

Wichtig bleibt: Die Sätze sind Orientierungswerte, keine starren Beträge. Der tatsächliche Unterhalt hängt immer von der individuellen Situation ab — vom Einkommen, von der Betreuungssituation und von allfälligem Sonderbedarf.

Das Wichtigste dabei ist nicht der Paragraf, sondern das Kind dahinter. Faire, transparente Unterhaltsregelungen geben Kindern Sicherheit — und entlasten beide Elternteile von dauerhaftem Konfliktpotenzial.


Häufig gestellte Fragen

Ab wann gelten die Regelbedarfssätze 2026?

Die Regelbedarfssätze 2026 gelten ab dem 1. Jänner 2026 und wurden vom Senat 43 des LGZ Wien im Dezember 2025 bekanntgegeben. Sie laufen bis zum 31. Dezember 2026.

Wird der Unterhalt automatisch angepasst, wenn sich die Regelbedarfssätze erhöhen?

Nein. Bestehende Gerichtsbeschlüsse oder Unterhaltsvereinbarungen werden nicht automatisch angepasst. Sie müssen entweder eine Anpassungsklausel in Ihrer Vereinbarung haben oder aktiv eine Änderung beantragen — durch eine außergerichtliche Einigung oder einen neuen Gerichtsbeschluss.

Was passiert, wenn mein Kind im Laufe des Jahres in eine höhere Altersgruppe wechselt?

Der Regelbedarfssatz erhöht sich zum Geburtstag des Kindes, an dem es in die nächste Altersgruppe wechselt (6., 10., 15., 20. Geburtstag). Ob und wie der Unterhaltsbeschluss das abbildet, hängt von den enthaltenen Klauseln ab. Im Zweifel empfiehlt sich eine rechtliche Beratung.

Gilt der Regelbedarfssatz auch bei Doppelresidenz (50/50-Betreuung)?

Bei echter Doppelresidenz, also wenn beide Elternteile das Kind zu annähernd gleichen Teilen betreuen, ist die Unterhaltsberechnung komplexer. Die Regelbedarfssätze dienen weiterhin als Orientierung, aber es werden die Einkommen beider Elternteile sowie die tatsächlichen Betreuungszeiten berücksichtigt. Gerichte handhaben diese Fälle unterschiedlich — hier ist rechtliche Beratung besonders wichtig.

Kann ich Sonderbedarf zusätzlich zum laufenden Unterhalt verlangen?

Ja. Sonderbedarf — etwa für Kieferorthopädie, außergewöhnliche Krankheitskosten oder besondere Schulausgaben — kann zusätzlich zum laufenden Unterhalt geltend gemacht werden. Er wird in der Regel zwischen beiden Elternteilen aufgeteilt, entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit. Wichtig: Belege aufbewahren.

Wo kann ich mich kostenlos über Unterhaltsansprüche informieren?

Kostenlose Beratung bieten unter anderem die Arbeiterkammer, kommunale Familienberatungsstellen sowie die Rechtsberatung des Vereins für Konsumenteninformation (VKI). Auch das Portal oesterreich.gv.at enthält grundlegende Informationen zum Kindesunterhalt in Österreich.

Dieser Artikel ist ein Beitrag von Zweiheim.at

Die App für getrennte Eltern in Österreich — Unterhalt berechnen, Betreuung planen, sachlich kommunizieren.