Mediationsgespräch mit Klemmbrett auf dem Sofa
Foto: Gustavo Fring
Kommunikation10. Mai 20267 Min. Lesezeit

Mediation bei Scheidung in Österreich: Ablauf, Kosten, Förderung

Eine Mediation kann bei einer Scheidung in Österreich Zeit, Geld und Nerven sparen, wenn die Voraussetzungen passen. Hier lesen Sie, wie Familienmediation abläuft, was sie kostet, wann der Staat sie fördert, wann sie nicht geeignet ist und wie Sie das Ergebnis rechtlich absichern.

Eine Scheidung verändert fast alles: den Alltag, die Finanzen, das Leben der Kinder. Viele Paare wollen das regeln, ohne vor Gericht gegeneinander zu streiten. Eine Mediation bietet dafür einen strukturierten Rahmen.

Was Mediation ist

Mediation ist ein freiwilliges Verfahren, in dem eine neutrale Fachperson zwei Menschen hilft, selbst eine Lösung zu finden. Anders als vor Gericht entscheidet niemand über Sie. Die Mediatorin oder der Mediator leitet das Gespräch, sorgt für Fairness und hilft, Interessen sichtbar zu machen.

Bei einer Trennung oder Scheidung geht es in der Mediation meist um

  • Obsorge und Betreuung der Kinder,
  • die Kontakte zum Elternteil, bei dem die Kinder nicht hauptsächlich leben,
  • Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt,
  • die Aufteilung von Vermögen und Schulden und
  • die Ehewohnung.

Mediatorinnen und Mediatoren beraten nicht rechtlich, auch wenn sie selbst Juristen sind. Rechtliche Beratung holen Sie sich zusätzlich bei einer Anwältin, einem Anwalt oder einem Notar.

Wann Mediation nicht geeignet ist

Mediation hilft nicht in jeder Lage. Sie ist meist nicht geeignet, wenn

  • es Gewalt oder Drohungen gegeben hat,
  • ein Partner den anderen stark einschüchtert oder kontrolliert,
  • einer der beiden gar nicht teilnehmen will oder
  • eine akute psychische Krise ein sachliches Gespräch unmöglich macht.

Bei Gewalt steht der Schutz an erster Stelle. Hilfe bieten die Gewaltschutzzentren unter 0800 700 217 und die Frauenhelpline unter 0800 222 555.

Rechtlicher Rahmen

Das Zivilrechts-Mediations-Gesetz regelt in Österreich die Mediation in zivilrechtlichen Konflikten, also auch bei Trennung und Scheidung. Das Justizministerium führt eine Liste eingetragener Mediatorinnen und Mediatoren. Wer eingetragen ist, hat eine geregelte Ausbildung absolviert und ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Während einer Mediation bei einer eingetragenen Fachperson laufen außerdem die Fristen für die betroffenen Ansprüche nicht weiter.

Mediator ist kein geschützter Beruf. Achten Sie deshalb darauf, dass die Person in der Liste des Justizministeriums eingetragen ist.

Hinweis: Dieser Artikel ist ein allgemeiner Überblick und keine Rechtsberatung. Mit konkreten Fragen wenden Sie sich an eine Anwältin oder einen Anwalt für Familienrecht oder an eine Familienberatungsstelle.

Wann das Ergebnis verbindlich wird

Was Sie in der Mediation vereinbaren, wird schriftlich festgehalten. Damit es durchsetzbar ist, braucht es meist noch einen weiteren Schritt:

  • Bei einer einvernehmlichen Scheidung übernehmen Sie die Einigung in den Vergleich, den Sie vor Gericht schließen.
  • Vereinbarungen über Obsorge und Kontakte sind nur durchsetzbar, wenn sie vor Gericht geschlossen wurden oder das Gericht entschieden hat.
  • Für manche Vereinbarungen über Vermögen ist ein Notariatsakt nötig.

Eine Anwältin, ein Anwalt oder ein Notar hilft, die Einigung in die richtige Form zu bringen.

Mediation, Anwälte oder Gericht

Mediation Verhandlung über Anwälte streitiges Verfahren
Wer entscheidet beide Partner die Partner, vertreten durch Anwälte das Gericht
Dauer oft einige Wochen bis Monate Monate oft Monate bis Jahre
Kosten gering bis mittel, gefördert möglich mittel bis hoch meist am höchsten
Vertraulichkeit Verschwiegenheit der Mediatoren eingeschränkt Verfahren mit Protokollen und Akten
Verbindlichkeit erst nach Vergleich oder Vertrag mit Vergleich mit Urteil oder Beschluss
Freiwilligkeit Voraussetzung nicht nötig nicht nötig

Die Angaben sind grobe Richtwerte. Wie lange und wie teuer es wird, hängt stark vom Einzelfall ab.

So läuft eine Familienmediation ab

  1. Im Erstgespräch klären beide Partner mit der Mediatorin oder dem Mediator ihre Erwartungen und ob Mediation passt.
  2. Sie legen Regeln fest, etwa Vertraulichkeit, gegenseitigen Respekt und den Umgang mit Unterlagen.
  3. Sie sammeln alle offenen Themen: Kinder, Wohnung, Geld.
  4. Sie arbeiten die Themen nacheinander durch. Die Mediatoren stellen Fragen, fassen zusammen und bremsen, wenn es eskaliert.
  5. Die Einigung wird schriftlich festgehalten.
  6. Eine Anwältin, ein Anwalt oder ein Notar bringt sie in eine rechtlich verbindliche Form.

Auch eine Teileinigung ist ein Erfolg. Was offen bleibt, kann danach das Gericht klären, ohne dass alles vor Gericht ausgetragen werden muss.

Geförderte Familienmediation

Das Bundeskanzleramt fördert Familienmediation für Eltern minderjähriger Kinder bei Trennung und Scheidung. Wie viel Sie selbst zahlen, hängt von Ihrem Einkommen und der Zahl der Kinder ab.

Geförderte Familienmediation findet als Co-Mediation statt. Es arbeiten immer zwei Fachleute zusammen, eine mit psychosozialem Beruf, etwa Psychologie oder Sozialarbeit, und eine mit juristischem Beruf. So sind die emotionale und die rechtliche Seite gleichermaßen abgedeckt.

Eine Liste der geförderten Mediatorinnen und Mediatoren finden Sie auf der Seite des Bundeskanzleramts zur Familienmediation. Auch Familienberatungsstellen und der Amtstag am Bezirksgericht geben Auskunft.

Private Mediation wird meist nach Stunden abgerechnet. Die Sätze sind unterschiedlich. Fragen Sie vor dem Erstgespräch nach den Kosten.

Wann sich Mediation lohnt

Mediation lohnt sich besonders, wenn

  • Sie gemeinsame Kinder haben und auch nach der Trennung zusammenarbeiten müssen,
  • beide grundsätzlich gesprächsbereit sind, auch wenn es gerade schwerfällt,
  • Vermögen, eine Wohnung oder Schulden aufzuteilen sind und
  • Ihnen ein vertraulicher Rahmen wichtig ist.

Weniger sinnvoll ist sie, wenn ein Partner sie nur nutzt, um Zeit zu gewinnen, wenn Gewalt oder Einschüchterung im Spiel sind oder wenn einer zu keinem Kompromiss bereit ist.

Mediation, wenn Kinder betroffen sind

Mit Kindern zeigt Mediation ihre größte Stärke. Eltern bleiben Eltern, und eine Lösung, die beide mitgestaltet haben, hält oft länger als eine Entscheidung von außen.

In der Mediation können Sie zum Beispiel klären,

  • ob die Obsorge gemeinsam bleibt,
  • wie der Betreuungsplan aussieht, mit Wochentagen, Ferien und Feiertagen,
  • wie viel Unterhalt gezahlt wird und
  • wie Sie künftig miteinander kommunizieren.

Mit einer Mediation nicht zu verwechseln ist die Elternberatung vor einer einvernehmlichen Scheidung. Eltern minderjähriger Kinder müssen sich vorher über die Bedürfnisse ihrer Kinder beraten lassen (§ 95 Abs. 1a AußStrG). Streiten Eltern vor Gericht über Obsorge oder Kontakte, kann das Gericht sie außerdem verpflichten, an einem Erstgespräch über Mediation teilzunehmen (§ 107 Abs. 3 AußStrG). Die Mediation selbst bleibt freiwillig.

Für den Alltag nach der Einigung hilft eine App wie Zweiheim.at, mit einem gemeinsamen Kalender, einem Unterhaltsrechner nach österreichischem Recht und Nachrichten an einem Ort.

So fangen Sie an

  1. Informieren Sie sich früh. Je verhärteter die Fronten, desto schwerer wird eine Einigung.
  2. Suchen Sie eine eingetragene oder geförderte Mediatorin oder einen Mediator.
  3. Lassen Sie sich parallel rechtlich beraten, damit Sie wissen, welche Ansprüche Sie haben.
  4. Überlegen Sie, ob eine Co-Mediation mit zwei Fachleuten für Sie passt.
  5. Sichern Sie die Einigung am Ende rechtlich ab.

Tipp: Eine anwaltliche Erstberatung vor oder während der Mediation gefährdet die Mediation nicht. Sie hilft Ihnen, keine wichtigen Ansprüche unbemerkt aufzugeben.

Häufig gestellte Fragen

Was kostet eine Mediation bei Scheidung?

Das hängt davon ab, ob Sie eine geförderte oder eine private Mediation wählen. Bei der vom Bundeskanzleramt geförderten Familienmediation richtet sich Ihr Beitrag nach Einkommen und Kinderzahl. Private Mediation wird meist nach Stunden abgerechnet. Ein streitiges Verfahren mit Anwälten und Gutachten kostet in der Regel deutlich mehr.

Ist das Ergebnis einer Mediation rechtlich bindend?

Nicht automatisch. Damit eine Einigung durchsetzbar ist, wird sie meist in einen gerichtlichen Vergleich übernommen, etwa bei einer einvernehmlichen Scheidung. Für manche Vereinbarungen über Vermögen braucht es einen Notariatsakt.

Kann das Gericht eine Mediation anordnen?

Nein. Das Gericht kann Eltern in einem Verfahren über Obsorge oder Kontakte verpflichten, an einem Erstgespräch über Mediation teilzunehmen. Ob sie danach eine Mediation machen, entscheiden die Eltern selbst.

Wie finde ich eine passende Mediatorin oder einen Mediator?

Über die Liste eingetragener Mediatorinnen und Mediatoren beim Justizministerium und über die Liste der geförderten Familienmediation beim Bundeskanzleramt. Bei Trennung mit Kindern ist eine Co-Mediation mit einer juristischen und einer psychosozialen Fachperson oft sinnvoll.

Was passiert, wenn wir uns nicht einigen?

Auch dann war die Mediation selten umsonst. Teileinigungen sind möglich, und oft verbessert sich die Kommunikation. Offene Punkte kann danach das Gericht klären.

Darf ich während der Mediation eine Anwältin oder einen Anwalt einschalten?

Ja, das ist sogar empfehlenswert. Mediatoren beraten nicht rechtlich. Eine anwaltliche Beratung zeigt Ihnen, welche Ansprüche Sie haben, und hilft, die Einigung am Ende richtig abzusichern.

Dieser Artikel bietet allgemeine Informationen zur Rechtslage in Österreich und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Kostenlose Erstauskunft gibt es zum Beispiel beim Amtstag Ihres Bezirksgerichts oder bei einer Familienberatungsstelle.

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